Ende September 2015 erklärte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), dass es im Bundesfreiwilligendienst ein Sonderprogramm für Tätigkeiten mit Flüchtlingsbezug geben werde. Inzwischen ist von der Bundesregierung beschlossen worden, dass insgesamt 10.000 Plätze finanziert werden. Auch der DTTB konnte sich ein Kontigent von fünf Plätzen sichern – Einsatzstellen und Vereine können sich ab sofort bewerben.
Aber wer darf alles einen BFD machen?
- Bundesffreiwillige müssen volljährig sein
- Personen aus Deutschland, die mit direktem Flüchtlingsbezug eingesetzt werden
- Personen, die sich um die Organisation von Helfern kümmern (z.B. Freiwillige in Freiwilligenagenturen)
- Flüchtlingen, die aus unsicheren Herkunftsländern eingereist sind, Asyl beantragt haben (vgl. Punkt Abschluss einer Vereinbarung) und sich seit drei Monaten in Deutschland befinden.
Wer kann einen BFD Welcome anbieten?
Im BFD bereits anerkannte Einsatzstellen können den Tätigkeitsbereich, den sie im Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle beschrieben haben, erweitern lassen und dann einen BFD Welcome anbieten. Der Träger benötigt eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, die an das Bundesamt weitergeleitet wird.
Anerkannte BFD-Einsatzstellen, die keinen freien BFD-Platz zur Verfügung haben, können einen neuen Einsatzplatz mit Flüchtlingsbezug genehmigen lassen. Schicken Sie uns bitte hierfür den vollständig ausgefüllten Antrag auf Platzzahlerhöhung zu.
Für das Sonderprogramm können Einsatzstellen auch neu anerkannt werden. Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle im BFD muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz gestellt und genehmigt werden. Anträge im Rahmen des Sonderprogramms werden durch das Bundesamt vorrangig bearbeitet.
Zu beachten ist, dass die Anerkennung, Platzzahlerhöhung und Einsatzerweiterungen für das Sonderprogramm zunächst auf drei Jahre befristet werden.
Einsatzbereiche
Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Tätigkeitsfelder mit Flüchtlingsbezug sind zum Beispiel:
- Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. Ä.)
- Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. Ä.)
- Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u. Ä.)
- Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u. Ä.)
- Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B. Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. Ä.).
Wer Interesse hat, kann sich auf der Website der Freiwilligendienste im Sport informieren oder sich an Daniel Hofmann telefonisch unter 069-69501926 oder per Mail unter hofmann.dttb@tischtennis.de vom DTTB wenden. Mehr Infos zum BFD im Allgemeinen gibt es hier.
Quelle: FWD im Sport/DTTB